Schutzschirmverfahren erfolgreich - Gläubiger stimmen Sanierungsplan zu
04.07.2024
Die Gläubigerversammlung hat heute dem von WORMLAND vorgelegten Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens mit überwältigender Mehrheit zugestimmt und so den Weg in die Zukunft für WORMLAND freigemacht. Im Januar hatte die Geschäftsleitung von WORMLAND ein Schutzschirmverfahren beim Insolvenzgericht Hannover beantragt. Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Insolvenzverfahren, das die Insolvenzordnung Unternehmen bereitstellt, die nicht zahlungsunfähig sind und bei denen eine Sanierung erfolgversprechend ist.
Wesentliche Bausteine der Sanierung sind mit den Vermietern verhandelte Mietreduzierungen sowie der Einstieg der Gesellschafter des Osnabrücker Familienunternehmens Lengermann & Trieschmann (L&T). Die WORMLAND-Geschäftsführung um Tim Kälberer, Bernd Sölter und Peter Wolff bleibt im Amt. WORMLAND wurde im Rahmen der Schutzschirmverfahrens von den Rechtsanwälten Dr. Jens-Sören Schröder und Markus Lüdtke aus der Sozietät JOHLKE begleitet.
Ronge-Gruppe stellt sich mit strategischem Investor Medicke neu auf – Alle 160 Arbeitsplätze der Ronge-Gruppe bleiben erhalten
01.05.2024
Die Ronge-Gruppe aus Alfeld (Niedersachsen) geht gestärkt aus dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hervor: Innerhalb von nur drei Monaten ist dem Experten für Fassadentechnik sowie Fassaden- und Gewerbebau die Neuaufstellung gelungen. Zum 1. Mai 2024 wurde eine Partnerschaft mit der Medicke Gruppe aus Glauchau (Sachsen) begründet. Der strategische Investor Marcus Medicke sowie die Geschwister Melanie und Matthias Ronge halten künftig jeweils 50 Prozent an der erfolgreich restrukturierten Ronge-Gruppe. Alle 160 Arbeitsplätze konnten im Rahmen einer übertragenden Sanierung gesichert werden, wodurch auch die enge Zusammenarbeit der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ausgeprägten fachlichen Strukturen erhalten bleibt.
Gemeinsames Ziel der begründeten Partnerschaft beider Familienunternehmen mit höchstem Qualitätsanspruch ist es, das Know-how der erfahrenen Unternehmen zu bündeln und die Netzwerke zur Erweiterung des Portfolios miteinander zu verbinden.
„Ronge und Medicke ergänzen sich ideal. Innerhalb von wenigen Wochen ist es uns als inhabergeführte Mittelständler gelungen, eine Partnerschaft auf Augenhöhe zu begründen. Mit der Medicke-Gruppe haben wir einen starken strategischen Investor gewonnen und damit die Zukunft für unser Projektgeschäft gesichert“, sagen Melanie und Matthias Ronge. Ein Großteil der Kunden wurde auch während der Insolvenzphase weiter intensiv betreut, so dass sich Bauherren, Mitarbeitende und Lieferanten auf das Familienunternehmen verlassen konnten. „Wir sind insbesondere unserer erstklassigen Mannschaft sehr dankbar, dass sie uns die Treue hält. Jetzt wollen wir als Einheit gemeinsam ein neues Kapitel der Ronge-Gruppe schreiben und vor allem bauen“, so die Geschwister Ronge.
Für Marcus Medicke waren das Know-how der Ronge-Gruppe, das marktbekannte Qualitätsversprechen und das unternehmerische Engagement der Familie Ronge und ihres Teams entscheidend: „Ich kenne Ronge als anspruchsvoll und fair arbeitende Bauingenieure, Handwerker und Kaufleute mit großer Nähe zu ihrem Team und ihren Bauherren. Da wir in unterschiedlichen Segmenten des Fassadenbaus tätig sind, ergänzen wir uns hervorragend. Gemeinsam werden wir noch stärker sein im Vertrieb, bei fachlichen Fragen und technischen Lösungen und gegenüber unseren Lieferanten“, erklärt Marcus Medicke, Geschäftsführender Gesellschafter der Medicke Gruppe.
Die neuen Partner sprechen ihren juristischen Beratern einen besonderen Dank aus, denn das konstruktive Zusammenspiel aller Beteiligten in kürzester Zeit hat diese Lösung erst möglich gemacht. Die Eigenverwaltung wurde beraten von den Rechtsanwälten Dr. Jens-Sören Schröder und Dr. Jörg Grau (JOHLKE Rechtsanwälte, Hamburg), die Geschwister Ronge von Rechtsanwalt Dr. Frank Evers (GREENFLAG Rechtsanwälte, Hamburg). Den M&A-Prozess haben Dr. Hubertus Bartelheimer und Jan Ehlert von der Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner begleitet. Als Sachwalter hat das Amtsgericht Hildesheim Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann (PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hannover) bestellt, der die erfolgreiche Restrukturierung engagiert unterstützt und beaufsichtigt hat.“
Vertical Farming – Kieler Start-up Verture Farm aus der Insolvenz gerettet
02.11.2023
Gute Nachrichten für Freunde der regionalen Microgreens: Das junge Kieler Start-up Verture Farm kann seine Kunden auch in Zukunft mit gesunden Gemüse- und Kräuterkeimlingen beliefern. Der vom Amtsgericht Kiel eingesetzte Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder, Partner in der Sozietät JOHLKE NIETHAMMER, hat nun einen strategischen Übernehmer für das Start-up gefunden, nachdem es in der ersten Phase nicht profitabel war und im Sommer keine Anschlussfinanzierung erzielte. Mit Wirkung zum 1. November 2023 wird die NATH23 GmbH (NATH steht für Northern AG-Tech Hub) aus Gönnebek in Schleswig-Holstein (Kreis Segeberg) den Betrieb mit seinen Mitarbeitenden im Rahmen einer übertragenden Sanierung übernehmen.
Das im Jahr 2020 gegründete Start-up-Unternehmen Verture Farm GmbH betreibt in Kiel eine vertikale Farm, die auf den Anbau und Vertrieb von regionalen Microgreens spezialisiert ist. Diese rund zehn Tage jungen Keimlinge von Gemüse- und Kräuterpflanzen zeichnen sich durch einen besonders hohen Vitamin- und Nährstoffgehalt sowie ein intensives Aroma aus. Der biozertifizierte Betrieb zieht sie aus Bio-Saatgut und ohne Pflanzenschutz- oder Düngemittel. Ausgeliefert werden die Keimlinge geschnitten, gewaschen, portioniert oder auch als Lebendpflanzen in kompostierbaren Pflanztöpfen. Zu den Hauptkunden der Verture Farm GmbH zählen regionale Edeka-Märkte und Gastronomiebetriebe. Das Start-up strebt zudem nach einer weitgehenden Digitalisierung seiner Produktionsabläufe, so zum Beispiel bei der Bewässerung und Belichtung.
Vertical Farming, der Anbau von Obst und Gemüse auf wenigen Quadratmetern, dafür aber über mehrere Etagen, ist eine hocheffiziente, nachhaltige Zukunftstechnologie für die Landwirtschaft, insbesondere in urbanen Räumen und Ballungszentren. Der wasser- und platzsparende Vertikalanbau in Gewächshäusern ermöglicht eine ganzjährige, wetterunabhängige, regionale Produktion mit sehr kurzen Transportwegen.
Henning Rabe, Geschäftsführer der NATH23 GmbH, sagt: „Verture Farm ist eine ideale Ergänzung unseres auf vielfältige Bioökonomie ausgerichteten Portfolios. Die traditionelle Landwirtschaft ist durch den Klimawandel und hohe Energiekosten großen Herausforderungen ausgesetzt, denen wir im Northern AG-Tech Hub mit nachhaltigen, zukunftsfähigen Projekten begegnen wollen. Das ist ein Wachstumsmarkt, den wir mit vorantreiben wollen. Die Nahversorgung mit gesunden, natürlichen Produkten, wie Verture Farm sie erzeugt und vertreibt, ist ein wesentlicher Bestandteil davon.“
Mit dem Northern AG-Tech Hub bauen die drei Partner Malte Graf, Torben Schierbecker und Henning Rabe den Prototyp eines regionalen Versorgungszentrums in Gönnebek auf, das aus Biomasse aller Art in nachhaltiger Kreislaufwirtschaft Naturprodukte auch jenseits der Ernährung bereitstellt. In Kooperation mit Siemens ist geplant, alle naturnahen Prozesse digital zu planen, zu steuern und zu dokumentieren.
Investorenprozess für Ruuky nimmt ein gutes Ende
03.04.2023
Zur erfolgreichen übertragenden Sanierung von Ruuky durch das Lübecker Unternehmen blau direkt schreibt Finanzbusiness am 31.03.2023:
Das Hamburger Fintech, das im Januar Insolvenz anmelden musste, hat einen neuen Eigentümer gefunden. Die erste Fintech-Insolvenz des Jahres 2023 hat ein Happy End: Die Hamburger Neobank Ruuky ist verkauft, und zwar an Blau Direkt, einen Dienstleister für Versicherungs- und Investmentmakler mit Sitz in Lübeck.
Nur einen Tag nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Hamburg sei am Freitag der Kaufvertrag unterzeichnet worden, teilt Ruukys Insolvenzverwalter Jens-Sören Schröder mit. Alle 19 Mitarbeitenden inklusive der vier Gründer Jes Hennig, Max Schwarz, Timo Steffens und Deepankar Jha werden demnach im Rahmen einer sogenannten übertragenden Sanierung zum 1. April übernommen.
„Mit dem erfolgreichen Abschluss zeigt sich, dass ein Insolvenzverfahren auch für Start-ups in der Krise Zukunftschancen bieten kann.“
Jens-Sören Schröder, Insolvenzverwalter von Ruuky
Steht eine Neuausrichtung an?
”Ruuky verfügt über großes technisches und regulatorisches Know-how mit digitalen Projekten im Finanzsektor. Daher überrascht es mich nicht, dass ein innovatives Technologieunternehmen wie Blau Direkt das Unternehmen erworben hat. Mit dem erfolgreichen Abschluss zeigt sich, dass ein Insolvenzverfahren auch für Start-ups in der Krise Zukunftschancen bieten kann”, kommentiert Schröder die Rettung des Fintech.
Wie sich Ruuky unter dem neuen Eigentümer ausrichten wird, blieb zunächst offen. Man werde darüber ”zu einem späteren Zeitpunkt” berichten, erklärte das Ruuky-Gründerteam. Die Kontenschließungen wird die Neobank, anders als zunächst spekuliert, offenbar doch nicht rückgängig machen.
Neue Chance für CNC-Fertigung Kiel GmbH
02.05.2022
- MA Zerspanungstechnik GmbH übernimmt operativen Geschäftsbetrieb aus dem Insolvenzverfahren
- Gesellschafter engagieren sich gemeinsam mit neuen Investoren
- Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten
Wenn eine mutig-offensive Wachstumsstrategie mit den Auswirkungen einer globalen Pandemie kollidiert, können auch Coronahilfen nicht immer den Schaden vom Unternehmen abwenden. So geschehen bei der CNC-Fertigung Kiel GmbH, die sich daraufhin entschlossen hat, die vorinsolvenzlich begonnene Restrukturierung im Insolvenzverfahren fortzusetzen.
Hier hat die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Birte Jensen, das Unternehmen seit Insolvenzantragstellung bis zur übertragenen Sanierung per 01.05.2022 erfolgreich fortgeführt. Parallel dazu hat die Insolvenzverwalterin einen umfangreichen M&A-Prozess aufgesetzt, an dem sich eine Vielzahl an Investoren beteiligt hat.
Im Zuge dessen haben die Gesellschafter gemeinsam mit zwei externen Investoren die MA Zerspanungstechnik GmbH errichtet und mit dieser das schließlich mit Zustimmung der Gläubigerversammlung angenommene und umgesetzte Kauf- und Übernahmeangebot für den operativen Geschäftsbetrieb der CNC-Fertigung Kiel GmbH abgegeben.
Der operative Geschäftsbetrieb konnte so zum 01.05.2022 erfolgreich übertragen und alle Arbeitsplätze erhalten werden.
Kiel/Hamburg, Mai 2022
Investorensuche für den Bremer Hersteller von Zahnimplantaten OT medical erfolgreich abgeschlossen
02.09.2021
Die Gläubigerversammlung hat heute dem vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan in dem Insolvenzverfahren der OT medical GmbH einstimmig zugestimmt.
Die B. & B. Dental S.R.L. aus Bologna/Italien und die condent GmbH aus Hannover werden als neue Gesellschafter zukünftig die Geschicke von OT medical leiten.
Die B. & B. Dental S.R.L. ist ein international bekannter italienischer Hersteller von Zahnimplantaten.
Die condent GmbH ist seit vielen Jahren mit einem bekannten Mini-Implantatsystem im deutschsprachigen Raum vertreten.
OT medical ist ein Bremer Implantathersteller mit zahlreichen internationalen Zulassungen (FDA, etc.) und hatte im Dezember 2019 nach Stockungen bei der Investorensuche Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bremen gestellt.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers aus der Sozietät JOHLKE NIETHAMMER. Er wurde bei der Erstellung des Insolvenzplans durch Rechtsanwalt Dr. Kristof Wilmes aus der Sozietät MICHELS WILMES RECHTSANWÄLTE unterstützt. Die condent GmbH wurde beim Erwerb der OT medical GmbH durch Rechtsanwalt Ole Häger aus der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hannover, vertreten.
Gemeinschaftliches Ziel ist es, die Implantatsysteme in gewohnter Präzision und „Made in Germany" weiterhin anzubieten.
Erster Restrukturierungsplan nach dem StaRUG gerichtlich bestätigt
30.04.2021
- Bundesweit erster Restrukturierungsplan nach dem StaRUG vom Amtsgericht Hamburg bestätigt
- Lautlose präventive Restrukturierung in nur neun Wochen
- Planannahme durch gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung („cross-class – cram-down“)
Vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) am 1. Januar 2021 ist es JOHLKE NIETHAMMER in enger Zusammenarbeit mit dem vom Amtsgericht Hamburg bestellten Restrukturierungsbeauftragten Justus von Buchwaldt von BBL gelungen, für ein Hamburger Logistikunternehmen den ersten rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan nach dem neuen Recht zu erstellen (Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 12.04.2021 – Az. 61a RES 1/21) und damit eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Das vor dem Restrukturierungsgericht des Amtsgerichts Hamburg geführte Restrukturierungsverfahren hat von der Anzeige des Vorhabens bei Gericht bis zur Bestätigung des Plans durch das Restrukturierungsgericht nur neun Wochen gedauert. Dabei waren – wie vom Gesetz vorgesehen – neben dem Gericht und dem Restrukturierungsbeauftragten Justus von Buchwaldt nur die von den Restrukturierungsmaßnahmen konkret betroffenen Gläubiger eingebunden. So konnte die präventive Restrukturierung lautlos und ohne Irritationen am Markt verlaufen. Die Annahme des Restrukturierungsplans durch die Gläubiger konnte im Rahmen einer gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung durchgesetzt werden („cross-class – cram-down“), nachdem in einer der drei Gläubigergruppen die erforderliche Mehrheit von 75 Prozent Zustimmung der Gläubiger nicht gegeben war.
Damit hat sich nur wenige Monate nach seinem Inkrafttreten bestätigt, dass das StaRUG in geeigneten Fällen ein sehr effizientes Restrukturierungstool ist und dass es, wie vom Gesetzgeber gewollt, die Lücke zwischen freier Sanierung und förmlichem Insolvenzverfahren effizient schließen kann.
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten - neue Möglichkeiten zur präventiven Restrukturierung durch das StaRUG
04.01.2021
Zum 01.01.2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten, dass die Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis aller Voraussicht nach grundlegend verändern wird.
Zentraler Baustein ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), mit dem ein besonderer gesetzlicher Rahmen für präventive, d.h. insolvenzvermeidende, Restrukturierungen eingeführt wurde. Herzstück des präventiven Restrukturierungsrahmens ist der Restrukturierungsplan, der in seiner Struktur dem Insolvenzplan nachgebildet ist. Durch den Restrukturierungsplan können per Mehrheitsentscheidung Gläubigerforderungen („Restrukturierungsforderungen“) und auch dafür bestehende Sicherheiten („Absonderungsanwartschaften“) restrukturiert werden. Die Abstimmung erfolgt in Gruppen und erfordert grundsätzlich eine 75%-Mehrheit in jeder Gruppe, wobei unter besonderen Voraussetzungen eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung („Cross Class Cram-Down“) möglich ist.
Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz Änderungen der Insolvenzordnung insbesondere bei den Insolvenzgründen der Überschuldung und der drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie im Recht der Eigenverwaltung.
Die Änderungen beim Überschuldungsbegriff und dem Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit betreffen die Dauer des jeweiligen Prognosezeitraums. Er beträgt bei der Überschuldung künftig 12 Monate und bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit in aller Regel 24 Monate. Die Differenzierung der Prognosezeiträume soll der besseren Abgrenzung der beiden Insolvenzgründe und damit zugleich der Abgrenzung zwischen präventiven Restrukturierungsverfahren und Insolvenzverfahren dienen.
Die Änderungen im Eigenverwaltungsrecht setzen Ergebnisse der ESUG-Evaluation um und regulieren insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung im Gläubigerinteresse stärker. So wird künftig von Schuldner*innen bereits bei Antragstellung eine spezifizierte Eigenverwaltungsplanung verlangt.
Den vollständigen Text des SanInsFoG finden sie hier
Bund und Länder beschliessen umfassende Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise
27.03.2020
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Das Gesetz sieht befristete Änderungen und Ergänzungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vor. Den Gesetzestext finden sie hier.
Im Bereich des Insolvenzrechts werden die Insolvenzantragspflicht und die diesbezüglichen Zahlungsverbote bis zum 30.09.2020 ausgesetzt, es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Regelung zum Eröffnungsgrund bei Gläubigerinsolvenzanträgen können im Verordnungswege bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
Im Bereich des Zivilrechts werden im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeitlich befristet bis zum 30.06.2020 in Artikel 240 besondere Regelungen eingeführt, die Schuldnern, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden.
Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume wird das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge wird eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt, mit der Möglichkeit für die Vertragsparteien, eine abweichende Vertragslösung zu finden. Dies wird von einem gesetzlichen Kündigungsschutz flankiert. Sollte der Zeitraum bis Juni 2020 nicht ausreichen, wird der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, die vorgesehenen Befristungen im Wege einer Verordnung zu verlängern.
Um die betroffenen Unternehmen verschiedener Rechtsformen in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, werden vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, General- und Vertreterversammlungen der Genossenschaften sowie von Mitgliederversammlungen von Vereinen geschaffen.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.
Darüber hinaus haben Bund und Länder zahlreiche weitere Maßnahmen insbesondere für Unternehmen auf den Weg gebracht. Diese unter anderem Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, Förderprogramme zur Liquiditätsverbesserung (KfW-Darlehen), staatlichen Entschädigungsverpflichtungen sowie insbesondere auch Erleichterungen im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts vor. Zahlreiche Einzelheiten mit vielen Links zu weiterführenden Informationen finden Sie in dem FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer
Englische Investmentgesellschaft Endless übernimmt Golfmodeunternehmen Golfino
11.03.2020
Die britische Investmentgesellschaft Endlless übernimmt den Golfmodehersteller Golfino von dem Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder. Endless ist eine private Beteiligungsgesellschaft aus Großbritannien und Inhaber des größten europäischen Golfeinzelhändlers, der Firma American Golf. Die Golfino-Zentrale bleibt weiter in Glinde, von wo aus die Geschäftsbereiche E-Commerce und Großhandel unter der neuen International Leisure Brands (Deutschland) GmbH ausgebaut werden sollen. Die stationären Einzelhandelsgeschäfte mussten hingegen geschlossen werden. Die Marke wird weitergeführt und gestärkt und es soll auch in Zukunft hochwertige Golfbekleidung kombiniert mit erstklassigem Service angeboten werden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier
Friseurkette Klinck über Insolvenzplan erfolgreich saniert
09.01.2020
Die Gläubiger der insolventen Friseurkette Klinck haben am 08.01.2020 dem vom Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder vorgelegten Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Noch in der Sitzung hat das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfristen kann das Insolvenzverfahren nun in wenigen Wochen aufgehoben und der Betrieb des Kieler Traditionsunternehmens mit 530 Beschäftigen in 66 Salons in sieben Bundesländern fortgesetzt werden. Dadurch bleibt das Unternehmen auch in dritter Generation in Händen der Familie Klinck, die die Sanierung mit einem namhaften Gesellschafterbeitrag unterstützt hat.
Im Zuge des im Februar 2019 eröffneten Insolvenzverfahrens waren in Zusammenarbeit mit dem Branchenprofi Dieter Bonk umfangreiche operative Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. So wurden die etwa 30 Prozent nicht rentablen Salons geschlossen und die Verwaltungskosten deutlich reduziert. Dadurch und durch ein Bündel weiterer Maßnahmen gelang der Turnaround. Auch für die Gläubiger besteht Grund zur Freude, haben sie doch Aussicht auf eine weit überdurchschnittliche Quote von über 50 Prozent.
Weitere Einzelheiten hier
Golfino stellt Insolvenzantrag – M&A-Prozess wird fortgesetzt
20.11.2019
Die Golfino AG hat am 15.11.2019 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Reinbek hat dem Antrag stattgegeben und hat Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Nachdem in den beiden letzten Geschäftsjahren deutliche Verluste aufgetreten waren, erarbeitete das Unternehmen mit einer spezialisierten Restrukturierungsberatung ein umfassendes Turnaround-Konzept, das sich in der Umsetzung befindet. Zur Kapitalgenerierung wurde ein Investorenprozess eingeleitet, der nun im Insolvenzeröffnungsverfahren fortgesetzt wird.
Golfino ist einer der europäischen Marktführer in der Golfbekleidung. Krisenauslöser waren Umsatz- und Rohertragsrückgänge.
Der Vorstand des Unternehmens und der vorläufige Insolvenzverwalter sehen gute Chancen für eine Fortführung der Geschäfte. Die Marke Golfino hat international einen guten Ruf, eine hervorragende Produktqualität und zeichnet sich seit Jahren durch einen immer wieder aufgefrischten Stil sportlicher Eleganz aus. Der Bereich E-Commerce wächst auf der Grundlage eines Relaunchs im letzten Jahr weit über der durchschnittlichen Marktentwicklung.
Die Bezahlung der Mitarbeiter ist über eine Insolvenzgeldfinanzierung gesichert, die der vorläufige Insolvenzverwalter bereits auf den Weg gebracht hat. Zum Konzern gehören neben der Mutter Golfino AG noch fünf 100%-ige Tochtergesellschaften. Bei der AG sind 208 Mitarbeiter angestellt, bei den Tochtergesellschaften weitere 60 Mitarbeiter.
Axxum übernimmt traditionsreiches Verpackungsunternehmen akf siemers aus der Insolvenz
02.04.2019
Der bekannte Wuppertaler Verpackungs- und Logistikdienstleister Axxum übernimmt im Wege einer übertragenden Sanierung aus der Insolvenz die Betriebe der akf siemers hamburg, der akf siemers airport und der akf siemers handling. Dadurch bleiben 90 % der 82 Arbeitsplätze erhalten. Das Unternehmen war im Jahr 1886 von Adolf Siemers unter dem Namen „Packkistenfabrik Adolf Siemers“ in Hamburg gegründet worden und als akf siemers - Unternehmensgruppe eines der ältesten und größten Hamburger Industriegüter- und Export-Verpackungsunternehmen.
Zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg die betreffenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Die Eigenverwaltung wurde von Rechtsanwalt Matthias Krämer aus der Sozietät Wellensiek begleitet, zum Sachwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus der Sozietät Johlke Niethammer. Weitere Einzelheiten finden sie unter Binnenschiffahrt-Online
EU-Richtline zum präventiven Restrukturierungsrahmen beschlossen – neue Möglichkeiten für vorinsolvenzliche Restrukturierungen
29.03.2019
Das EU-Parlament hat am 28.03.2019 die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen der Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren(„Restrukturierungsrichtlinie″) verabschiedet. Damit ist die Grundlage für einen einheitlichen Rechtsrahmen für präventive Restrukturierungen innerhalb der EU geschaffen.
Zentrales Element des Restrukturierungsrahmens ist der Restrukturierungsplan. Im Restrukturierungsplan können von den betroffenen Gläubigergruppen Restrukturierungsmaßnahmen mit Mehrheit und nicht nur einstimmig wie sonst in der außergerichtlichen Restrukturierung beschlossen werden. Die Mehrheitserfordernisse legen die einzelnen Mitgliedstaaten fest, sie dürfen nach der Richtlinie jedoch 75 % nicht überschreiten.
Für die Umsetzung ist den Mitgliedsstaaten in der Richtlinie eine Frist von zwei Jahren gesetzt, die um ein Jahr verlängert werden kann. Mit der Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens in Deutschland ist also im Jahr 2021 oder 2022 zu rechnen. Den Text der EU-Richtlinie finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union
Stiftung Puan Klent kann Insolvenzantrag zurücknehmen
01.02.2018
Die Stiftung Puan Klent war in eine finanzielle Schieflage geraten und hatte im Dezember 2017 Insolvenz angemeldet. In der Zusammenarbeit mit der Stadt Hamburg, dem auf Beherbergungsbetriebe spezialisierten Unternehmensberater Horst Bötcher und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder wurden Möglichkeiten gefunden, die Insolvenzeröffnung abzuwenden und den Betrieb des Erholungsheims sicherzustellen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier
Fortführungslösung für die Rickmers-Gruppe erzielt
07.09.2017
Die Rickmers Holding AG sowie weitere Gruppengesellschaften als Verkäufer und ein Konsortium um die Zeaborn-Gruppe unter Beteiligung des Hamburger Reeders Bertram R.C. Rickmers als Käufer haben am 07.09.2017 einen Kaufvertrag zur Übernahme der weltweiten Shipmanagementaktivitäten der Rickmers-Gruppe mit den Hauptstandorten in Hamburg, Singapur und Zypern unterzeichnet. Für die übrigen Teile der Gruppe soll nun ein Insolvenzplan aufgestellt werden.
Die Rickmers Holding AG hatte am 1. Juni 2017 Insolvenzantrag gestellt. Der operative Schiffs- und Geschäftsbetrieb der Rickmers Gruppe wurde seitdem in vorläufiger Eigenverwaltung fortgeführt. Am 5. September 2017 hat das Amtsgericht Hamburg antragsgemäß das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Holding AG eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Der Vorstand der Rickmers Holding AG wird durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus der Sozietät Brinkmann & Partner als "Chief Insolvency Officer" verstärkt. Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus der Sozietät Johlke Niethammer & Partner wurde vom Amtsgericht Hamburg zum Sachwalter bestellt, so wie bereits im vorläufigen Verfahren.
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