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Aktuelles

Vertical Farming – Kieler Start-up Verture Farm aus der Insolvenz gerettet

02.11.2023

Gute Nachrichten für Freunde der regionalen Microgreens: Das junge Kieler Start-up Verture Farm kann seine Kunden auch in Zukunft mit gesunden Gemüse- und Kräuterkeimlingen beliefern. Der vom Amtsgericht Kiel eingesetzte Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder, Partner in der Sozietät JOHLKE NIETHAMMER, hat nun einen strategischen Übernehmer für das Start-up gefunden, nachdem es in der ersten Phase nicht profitabel war und im Sommer keine Anschlussfinanzierung erzielte. Mit Wirkung zum 1. November 2023 wird die NATH23 GmbH (NATH steht für Northern AG-Tech Hub) aus Gönnebek in Schleswig-Holstein (Kreis Segeberg) den Betrieb mit seinen Mitarbeitenden im Rahmen einer übertragenden Sanierung übernehmen.

Das im Jahr 2020 gegründete Start-up-Unternehmen Verture Farm GmbH betreibt in Kiel eine vertikale Farm, die auf den Anbau und Vertrieb von regionalen Microgreens spezialisiert ist. Diese rund zehn Tage jungen Keimlinge von Gemüse- und Kräuterpflanzen zeichnen sich durch einen besonders hohen Vitamin- und Nährstoffgehalt sowie ein intensives Aroma aus. Der biozertifizierte Betrieb zieht sie aus Bio-Saatgut und ohne Pflanzenschutz- oder Düngemittel. Ausgeliefert werden die Keimlinge geschnitten, gewaschen, portioniert oder auch als Lebendpflanzen in kompostierbaren Pflanztöpfen. Zu den Hauptkunden der Verture Farm GmbH zählen regionale Edeka-Märkte und Gastronomiebetriebe. Das Start-up strebt zudem nach einer weitgehenden Digitalisierung seiner Produktionsabläufe, so zum Beispiel bei der Bewässerung und Belichtung.

Vertical Farming, der Anbau von Obst und Gemüse auf wenigen Quadratmetern, dafür aber über mehrere Etagen, ist eine hocheffiziente, nachhaltige Zukunftstechnologie für die Landwirtschaft, insbesondere in urbanen Räumen und Ballungszentren. Der wasser- und platzsparende Vertikalanbau in Gewächshäusern ermöglicht eine ganzjährige, wetterunabhängige, regionale Produktion mit sehr kurzen Transportwegen.

Henning Rabe, Geschäftsführer der NATH23 GmbH, sagt: „Verture Farm ist eine ideale Ergänzung unseres auf vielfältige Bioökonomie ausgerichteten Portfolios. Die traditionelle Landwirtschaft ist durch den Klimawandel und hohe Energiekosten großen Herausforderungen ausgesetzt, denen wir im Northern AG-Tech Hub mit nachhaltigen, zukunftsfähigen Projekten begegnen wollen. Das ist ein Wachstumsmarkt, den wir mit vorantreiben wollen. Die Nahversorgung mit gesunden, natürlichen Produkten, wie Verture Farm sie erzeugt und vertreibt, ist ein wesentlicher Bestandteil davon.“

Mit dem Northern AG-Tech Hub bauen die drei Partner Malte Graf, Torben Schierbecker und Henning Rabe den Prototyp eines regionalen Versorgungszentrums in Gönnebek auf, das aus Biomasse aller Art in nachhaltiger Kreislaufwirtschaft Naturprodukte auch jenseits der Ernährung bereitstellt. In Kooperation mit Siemens ist geplant, alle naturnahen Prozesse digital zu planen, zu steuern und zu dokumentieren.


Investorenprozess für Ruuky nimmt ein gutes Ende

03.04.2023

Zur erfolgreichen übertragenden Sanierung von Ruuky durch das Lübecker Unternehmen blau direkt schreibt Finanzbusiness am 31.03.2023:

Das Hamburger Fintech, das im Januar Insolvenz anmelden musste, hat einen neuen Eigentümer gefunden. Die erste Fintech-Insolvenz des Jahres 2023 hat ein Happy End: Die Hamburger Neobank Ruuky ist verkauft, und zwar an Blau Direkt, einen Dienstleister für Versicherungs- und Investmentmakler mit Sitz in Lübeck.

Nur einen Tag nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Hamburg sei am Freitag der Kaufvertrag unterzeichnet worden, teilt Ruukys Insolvenzverwalter Jens-Sören Schröder mit. Alle 19 Mitarbeitenden inklusive der vier Gründer Jes Hennig, Max Schwarz, Timo Steffens und Deepankar Jha werden demnach im Rahmen einer sogenannten übertragenden Sanierung zum 1. April übernommen.

„Mit dem erfolgreichen Abschluss zeigt sich, dass ein Insolvenzverfahren auch für Start-ups in der Krise Zukunftschancen bieten kann.“
Jens-Sören Schröder, Insolvenzverwalter von Ruuky

Steht eine Neuausrichtung an?

”Ruuky verfügt über großes technisches und regulatorisches Know-how mit digitalen Projekten im Finanzsektor. Daher überrascht es mich nicht, dass ein innovatives Technologieunternehmen wie Blau Direkt das Unternehmen erworben hat. Mit dem erfolgreichen Abschluss zeigt sich, dass ein Insolvenzverfahren auch für Start-ups in der Krise Zukunftschancen bieten kann”, kommentiert Schröder die Rettung des Fintech.

Wie sich Ruuky unter dem neuen Eigentümer ausrichten wird, blieb zunächst offen. Man werde darüber ”zu einem späteren Zeitpunkt” berichten, erklärte das Ruuky-Gründerteam. Die Kontenschließungen wird die Neobank, anders als zunächst spekuliert, offenbar doch nicht rückgängig machen.


Neue Chance für CNC-Fertigung Kiel GmbH

02.05.2022

  • MA Zerspanungstechnik GmbH übernimmt operativen Geschäftsbetrieb aus dem Insolvenzverfahren
  • Gesellschafter engagieren sich gemeinsam mit neuen Investoren
  • Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten

 

Wenn eine mutig-offensive Wachstumsstrategie mit den Auswirkungen einer globalen Pandemie kollidiert, können auch Coronahilfen nicht immer den Schaden vom Unternehmen abwenden. So geschehen bei der CNC-Fertigung Kiel GmbH, die sich daraufhin entschlossen hat, die vorinsolvenzlich begonnene Restrukturierung im Insolvenzverfahren fortzusetzen.

Hier hat die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Birte Jensen, das Unternehmen seit Insolvenzantragstellung bis zur übertragenen Sanierung per 01.05.2022 erfolgreich fortgeführt. Parallel dazu hat die Insolvenzverwalterin einen umfangreichen M&A-Prozess aufgesetzt, an dem sich eine Vielzahl an Investoren beteiligt hat.

Im Zuge dessen haben die Gesellschafter gemeinsam mit zwei externen Investoren die MA Zerspanungstechnik GmbH errichtet und mit dieser das schließlich mit Zustimmung der Gläubigerversammlung angenommene und umgesetzte Kauf- und Übernahmeangebot für den operativen Geschäftsbetrieb der CNC-Fertigung Kiel GmbH abgegeben.

Der operative Geschäftsbetrieb konnte so zum 01.05.2022 erfolgreich übertragen und alle Arbeitsplätze erhalten werden.

Kiel/Hamburg, Mai 2022


Investoren­suche für den Bremer Hersteller von Zahn­implantaten OT medical erfolgreich abgeschlossen

02.09.2021

Die Gläubiger­versammlung hat heute dem vom Insolvenz­verwalter vorgelegten Insolvenzplan in dem Insolvenz­verfahren der OT medical GmbH einstimmig zugestimmt.

Die B. & B. Dental S.R.L. aus Bologna/­Italien und die condent GmbH aus Hannover werden als neue Gesellschafter zukünftig die Geschicke von OT medical leiten.

Die B. & B. Dental S.R.L. ist ein international bekannter italienischer Hersteller von Zahnimplantaten.

Die condent GmbH ist seit vielen Jahren mit einem bekannten Mini-Implantat­system im deutschsprachigen Raum vertreten.

OT medical ist ein Bremer Implantat­hersteller mit zahlreichen internationalen Zulassungen (FDA, etc.) und hatte im Dezember 2019 nach Stockungen bei der Investorensuche Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bremen gestellt.

Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers aus der Sozietät JOHLKE NIETHAMMER. Er wurde bei der Erstellung des Insolvenzplans durch Rechtsanwalt Dr. Kristof Wilmes aus der Sozietät MICHELS WILMES RECHTSANWÄLTE unterstützt. Die condent GmbH wurde beim Erwerb der OT medical GmbH durch Rechtsanwalt Ole Häger aus der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hannover, vertreten.

Gemeinschaftliches Ziel ist es, die Implantatsysteme in gewohnter Präzision und „Made in Germany" weiterhin anzubieten.


Erster Restrukturierungs­plan nach dem StaRUG gerichtlich bestätigt

30.04.2021

 

  • Bundesweit erster Restrukturierungsplan nach dem StaRUG vom Amtsgericht Hamburg bestätigt
  • Lautlose präventive Restrukturierung in nur neun Wochen
  • Planannahme durch gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung („cross-class – cram-down“)

 

Vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Unternehmens­stabilisierungs- und -restrukturierungs­gesetzes (StaRUG) am 1. Januar 2021 ist es JOHLKE NIETHAMMER in enger Zusammenarbeit mit dem vom Amtsgericht Hamburg bestellten Restrukturierungsbeauftragten Justus von Buchwaldt von BBL gelungen, für ein Hamburger Logistikunternehmen den ersten rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan nach dem neuen Recht zu erstellen (Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 12.04.2021 – Az. 61a RES 1/21) und damit eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Das vor dem Restrukturierungs­gericht des Amtsgerichts Hamburg geführte Restrukturierungs­verfahren hat von der Anzeige des Vorhabens bei Gericht bis zur Bestätigung des Plans durch das Restrukturierungs­gericht nur neun Wochen gedauert. Dabei waren – wie vom Gesetz vorgesehen – neben dem Gericht und dem Restrukturierungs­beauftragten Justus von Buchwaldt nur die von den Restrukturierungs­maßnahmen konkret betroffenen Gläubiger eingebunden. So konnte die präventive Restrukturierung lautlos und ohne Irritationen am Markt verlaufen. Die Annahme des Restrukturierungs­plans durch die Gläubiger konnte im Rahmen einer gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung durchgesetzt werden („cross-class – cram-down“), nachdem in einer der drei Gläubigergruppen die erforderliche Mehrheit von 75 Prozent Zustimmung der Gläubiger nicht gegeben war. 

Damit hat sich nur wenige Monate nach seinem Inkrafttreten bestätigt, dass das StaRUG in geeigneten Fällen ein sehr effizientes Restrukturierungs­tool ist und dass es, wie vom Gesetzgeber gewollt, die Lücke zwischen freier Sanierung und förmlichem Insolvenzverfahren effizient schließen kann. 


Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten - neue Möglichkeiten zur präventiven Restrukturierung durch das StaRUG

04.01.2021

Zum 01.01.2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten, dass die Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis aller Voraussicht nach grundlegend verändern wird.

Zentraler Baustein ist das Unternehmens­stabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), mit dem ein besonderer gesetzlicher Rahmen für präventive, d.h. insolvenzvermeidende, Restrukturierungen eingeführt wurde. Herzstück des präventiven Restrukturierungs­rahmens ist der Restrukturierungsplan, der in seiner Struktur dem Insolvenzplan nachgebildet ist. Durch den Restrukturierungsplan können per Mehrheitsentscheidung Gläubigerforderungen („Restrukturierungs­forderungen“) und auch dafür bestehende Sicherheiten („Absonderungs­anwartschaften“) restrukturiert werden. Die Abstimmung erfolgt in Gruppen und erfordert grundsätzlich eine 75%-Mehrheit in jeder Gruppe, wobei unter besonderen Voraussetzungen eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung („Cross Class Cram-Down“) möglich ist.

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz Änderungen der Insolvenzordnung insbesondere bei den Insolvenzgründen der Überschuldung und der drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie im Recht der Eigenverwaltung.

Die Änderungen beim Überschuldungs­begriff und dem Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit betreffen die Dauer des jeweiligen Prognosezeitraums. Er beträgt bei der Überschuldung künftig 12 Monate und bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit in aller Regel 24 Monate. Die Differenzierung der Prognosezeiträume soll der besseren Abgrenzung der beiden Insolvenzgründe und damit zugleich der Abgrenzung zwischen präventiven Restrukturierungs­verfahren und Insolvenzverfahren dienen.

Die Änderungen im Eigenverwaltungsrecht setzen Ergebnisse der ESUG-Evaluation um und regulieren insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung im Gläubigerinteresse stärker. So wird künftig von Schuldner*innen bereits bei Antragstellung eine spezifizierte Eigenverwaltungs­planung verlangt.

Den vollständigen Text des SanInsFoG finden sie hier


Bund und Länder beschliessen umfassende Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise

27.03.2020

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Das Gesetz sieht befristete Änderungen und Ergänzungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vor. Den Gesetzestext finden sie hier.

Im Bereich des Insolvenzrechts werden die Insolvenzantrags­pflicht und die diesbezüglichen Zahlungsverbote bis zum 30.09.2020 ausgesetzt, es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen. Die Aussetzung der Insolvenzantrags­pflicht sowie die Regelung zum Eröffnungsgrund bei Gläubiger­insolvenzanträgen können im Verordnungswege bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Im Bereich des Zivilrechts werden im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeitlich befristet bis zum 30.06.2020 in Artikel 240 besondere Regelungen eingeführt, die Schuldnern, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden.

Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume wird das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Im Hinblick auf Verbraucher­darlehensverträge wird eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt, mit der Möglichkeit für die Vertragsparteien, eine abweichende Vertragslösung zu finden. Dies wird von einem gesetzlichen Kündigungsschutz flankiert. Sollte der Zeitraum bis Juni 2020 nicht ausreichen, wird der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, die vorgesehenen Befristungen im Wege einer Verordnung zu verlängern.

Um die betroffenen Unternehmen verschiedener Rechtsformen in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungs­möglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, werden vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, General- und Vertreter­versammlungen der Genossenschaften sowie von Mitglieder­versammlungen von Vereinen geschaffen.

Weitere Einzelheiten dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.

Darüber hinaus haben Bund und Länder zahlreiche weitere Maßnahmen insbesondere für Unternehmen auf den Weg gebracht. Diese unter anderem Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, Förderprogramme zur Liquiditätsverbesserung (KfW-Darlehen), staatlichen Entschädigungs­verpflichtungen sowie insbesondere auch Erleichterungen im Bereich des Steuer- und Sozial­versicherungsrechts vor. Zahlreiche Einzelheiten mit vielen Links zu weiterführenden Informationen finden Sie in dem FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer


Englische Investment­gesellschaft Endless übernimmt Golfmode­unternehmen Golfino

11.03.2020

Die britische Investment­gesellschaft Endlless übernimmt den Golfmode­hersteller Golfino von dem Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder. Endless ist eine private Beteiligungs­gesellschaft aus Großbritannien und Inhaber des größten europäischen Golfeinzelhändlers, der Firma American Golf. Die Golfino-Zentrale bleibt weiter in Glinde, von wo aus die Geschäftsbereiche E-Commerce und Großhandel unter der neuen International Leisure Brands (Deutschland) GmbH ausgebaut werden sollen. Die stationären Einzelhandelsgeschäfte mussten hingegen geschlossen werden. Die Marke wird weitergeführt und gestärkt und es soll auch in Zukunft hochwertige Golfbekleidung kombiniert mit erstklassigem Service angeboten werden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier


Friseurkette Klinck über Insolvenzplan erfolgreich saniert

09.01.2020

Die Gläubiger der insolventen Friseurkette Klinck haben am 08.01.2020 dem vom Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder vorgelegten Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Noch in der Sitzung hat das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigt. Nach Ablauf der Rechtsmittel­fristen kann das Insolvenz­verfahren nun in wenigen Wochen aufgehoben und der Betrieb des Kieler Traditionsunternehmens mit 530 Beschäftigen in 66 Salons in sieben Bundesländern fortgesetzt werden. Dadurch bleibt das Unternehmen auch in dritter Generation in Händen der Familie Klinck, die die Sanierung mit einem namhaften Gesellschafterbeitrag unterstützt hat.

Im Zuge des im Februar 2019 eröffneten Insolvenz­verfahrens waren in Zusammenarbeit mit dem Branchenprofi Dieter Bonk umfangreiche operative Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. So wurden die etwa 30 Prozent nicht rentablen Salons geschlossen und die Verwaltungskosten deutlich reduziert. Dadurch und durch ein Bündel weiterer Maßnahmen gelang der Turnaround. Auch für die Gläubiger besteht Grund zur Freude, haben sie doch Aussicht auf eine weit überdurchschnittliche Quote von über 50 Prozent.

Weitere Einzelheiten hier


Golfino stellt Insolvenz­antrag – M&A-Prozess wird fortgesetzt

20.11.2019

Die Golfino AG hat am 15.11.2019 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens gestellt. Das Amtsgericht Reinbek hat dem Antrag stattgegeben und hat Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Nachdem in den beiden letzten Geschäftsjahren deutliche Verluste aufgetreten waren, erarbeitete das Unternehmen mit einer spezialisierten Restrukturierungs­beratung ein umfassendes Turnaround-Konzept, das sich in der Umsetzung befindet. Zur Kapitalgenerierung wurde ein Investorenprozess eingeleitet, der nun im Insolvenz­eröffnungsverfahren fortgesetzt wird.

Golfino ist einer der europäischen Marktführer in der Golfbekleidung. Krisenauslöser waren Umsatz- und Rohertrags­rückgänge.

Der Vorstand des Unternehmens und der vorläufige Insolvenzverwalter sehen gute Chancen für eine Fortführung der Geschäfte. Die Marke Golfino hat international einen guten Ruf, eine hervorragende Produktqualität und zeichnet sich seit Jahren durch einen immer wieder aufgefrischten Stil sportlicher Eleganz aus. Der Bereich E-Commerce wächst auf der Grundlage eines Relaunchs im letzten Jahr weit über der durchschnittlichen Marktentwicklung.

Die Bezahlung der Mitarbeiter ist über eine Insolvenzgeld­finanzierung gesichert, die der vorläufige Insolvenzverwalter bereits auf den Weg gebracht hat. Zum Konzern gehören neben der Mutter Golfino AG noch fünf 100%-ige Tochter­gesellschaften. Bei der AG sind 208 Mitarbeiter angestellt, bei den Tochter­gesellschaften weitere 60 Mitarbeiter.


Axxum übernimmt traditionsreiches Verpackungs­unternehmen akf siemers aus der Insolvenz

02.04.2019

Der bekannte Wuppertaler Verpackungs- und Logistik­dienstleister Axxum übernimmt im Wege einer übertragenden Sanierung aus der Insolvenz die Betriebe der akf siemers hamburg, der akf siemers airport und der akf siemers handling. Dadurch bleiben 90 % der 82 Arbeitsplätze erhalten. Das Unternehmen war im Jahr 1886 von Adolf Siemers unter dem Namen „Packkistenfabrik Adolf Siemers“ in Hamburg gegründet worden und als akf siemers - Unternehmensgruppe eines der ältesten und größten Hamburger Industriegüter- und Export-Verpackungs­unternehmen.

Zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg die betreffenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Die Eigenverwaltung wurde von Rechtsanwalt Matthias Krämer aus der Sozietät Wellensiek begleitet, zum Sachwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus der Sozietät Johlke Niethammer. Weitere Einzelheiten finden sie unter Binnenschiffahrt-Online


EU-Richtline zum präventiven Restrukturierungs­rahmen beschlossen – neue Möglichkeiten für vor­insolvenzliche Restruktu­rierungen

29.03.2019

Das EU-Parlament hat am 28.03.2019 die Richtlinie über präventive Restrukturierungs­rahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen der Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungs­verfahren(„Restrukturierungs­richtlinie″) verabschiedet. Damit ist die Grundlage für einen einheitlichen Rechtsrahmen für präventive Restrukturierungen innerhalb der EU geschaffen.

Zentrales Element des Restrukturierungs­rahmens ist der Restrukturierungs­plan. Im Restrukturierungs­plan können von den betroffenen Gläubigergruppen Restrukturierungs­maßnahmen mit Mehrheit und nicht nur einstimmig wie sonst in der außergerichtlichen Restrukturierung beschlossen werden. Die Mehrheits­erfordernisse legen die einzelnen Mitgliedstaaten fest, sie dürfen nach der Richtlinie jedoch 75 % nicht überschreiten.

Für die Umsetzung ist den Mitgliedsstaaten in der Richtlinie eine Frist von zwei Jahren gesetzt, die um ein Jahr verlängert werden kann. Mit der Einführung eines präventiven Restrukturierungs­rahmens in Deutschland ist also im Jahr 2021 oder 2022 zu rechnen. Den Text der EU-Richtlinie finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union


Stiftung Puan Klent kann Insolvenz­antrag zurücknehmen

01.02.2018

Die Stiftung Puan Klent war in eine finanzielle Schieflage geraten und hatte im Dezember 2017 Insolvenz angemeldet. In der Zusammenarbeit mit der Stadt Hamburg, dem auf Beherbergungs­betriebe spezialisierten Unternehmens­berater Horst Bötcher und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Jens-Sören Schröder wurden Möglichkeiten gefunden, die Insolvenz­eröffnung abzuwenden und den Betrieb des Erholungsheims sicherzustellen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier


Fortführungs­lösung für die Rickmers-Gruppe erzielt

07.09.2017

Die Rickmers Holding AG sowie weitere Gruppen­gesellschaften als Verkäufer und ein Konsortium um die Zeaborn-Gruppe unter Beteiligung des Hamburger Reeders Bertram R.C. Rickmers als Käufer haben am 07.09.2017 einen Kaufvertrag zur Übernahme der weltweiten Shipmanagement­aktivitäten der Rickmers-Gruppe mit den Hauptstandorten in Hamburg, Singapur und Zypern unterzeichnet. Für die übrigen Teile der Gruppe soll nun ein Insolvenzplan aufgestellt werden.

Die Rickmers Holding AG hatte am 1. Juni 2017 Insolvenzantrag gestellt. Der operative Schiffs- und Geschäftsbetrieb der Rickmers Gruppe wurde seitdem in vorläufiger Eigenverwaltung fortgeführt. Am 5. September 2017 hat das Amtsgericht Hamburg antragsgemäß das Insolvenz­verfahren über das Vermögen der Rickmers Holding AG eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Der Vorstand der Rickmers Holding AG wird durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus der Sozietät Brinkmann & Partner als "Chief Insolvency Officer" verstärkt. Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus der Sozietät Johlke Niethammer & Partner wurde vom Amtsgericht Hamburg zum Sachwalter bestellt, so wie bereits im vorläufigen Verfahren.

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