Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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Markus Lüdtke


Rechtsanwalt, Betriebswirt (WA)

Markus Lüdtke verfügt über langjährige Erfahrung in der Insolvenz­verwaltung von natürlichen Personen, Nachlässen und Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsfortführungen, übertragende Sanierungen und Insolvenz­plangestaltungen. Seit mehr als zehn Jahren wird er vom Amtsgericht Hamburg zum Insolvenzverwalter, Treuhänder und Gutachter bestellt. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Insolvenzrecht und kommentiert seit der Erstauflage die §§ 35-46 InsO im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht.

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Kurzvita

  • Ausbildung zum Groß- und Außenhandels­kaufmann beim Otto Versand Hamburg
  • Ausbildungs­begleitendes Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschafts­akademie Hamburg
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau
  • Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg
  • Rechtsanwalt seit 2000
  • Bestellung zum Insolvenzverwalter seit 2006

Tätigkeits­schwerpunkte

  • Insolvenzverwaltung
  • Restrukturierung

Fremdsprachen

  • Englisch
Aktuelle Veröffentlichungen

Mitautor im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, Hrsg. A. Schmidt, 10. Aufl. 2024,
dort: §§ 35-46 (Aktiv- und Passivmasse des Insolvenz­verfahrens sowie Grundlagen des Rechts der Gesellschafter­darlehen)

Mitautor im Kommentar Privat­insolvenzrecht, Hrsg. A. Schmidt, 2. Aufl. 2021, dort: §§ 1-4 (Ziele des Insolvenz­verfahrens und allgemeine Vorschriften)

Die neue gesetzliche Regelung zum elektronischen Gläubigerinformationssystem (§ 5 Abs. 5 InsO), ZVI 2021, 91

Das dingliche Wohnungsrecht am eigenen Grundstück als wirksames Immobilien-Verwertungshindernis?, mit Kristina Schulz, ZVI 2019, 291

Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Schuldenregulierung im Regelinsolvenz- und Insolvenz­planverfahren, ZVI 2016, 297

Werden Renten aus privaten Altersvorsorge­verträgen von § 114 InsO erfasst?, ZVI 2013, 46

Urteilsanmerkung BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12 zur Erstreckung der vor Insolvenz­eröffnung abgeschlossenen Globalzession auch auf die nach Freigabe im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO vom Schuldner erwirt­schafteten Forderungen, ZVI 2013, 228

Die Altersvorsorge des Geschäftsführers in der GmbH-Insolvenz, InsVZ 2010, 392

Mitgliedschaften
  • Norddeutsches Insolvenzforum