Ihre Experten
Das Team von Johlke Niethammer besteht aus vielen hervorragenden Spezialisten, die seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten.
Der hohe Anspruch an unsere Arbeit sowie die Fähigkeit, unternehmerisch zu denken und zu handeln, einen uns.
20355 Hamburg
Markus Lüdtke
Rechtsanwalt, Betriebswirt (WA)
Markus Lüdtke verfügt über langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung von natürlichen Personen, Nachlässen und Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsfortführungen, übertragende Sanierungen und Insolvenzplangestaltungen. Seit mehr als zehn Jahren wird er vom Amtsgericht Hamburg zum Insolvenzverwalter, Treuhänder und Gutachter bestellt. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Insolvenzrecht und kommentiert seit der Erstauflage die §§ 35-46 InsO im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht.
Kurzvita
- Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann beim Otto Versand Hamburg
- Ausbildungsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsakademie Hamburg
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau
- Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg
- Rechtsanwalt seit 2000
- Bestellung zum Insolvenzverwalter seit 2006
Tätigkeitsschwerpunkte
- Insolvenzverwaltung
- Restrukturierung
Fremdsprachen
- Englisch
Mitautor im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, Hrsg. A. Schmidt, 10. Aufl. 2024,
dort: §§ 35-46 (Aktiv- und Passivmasse des Insolvenzverfahrens sowie Grundlagen des Rechts der Gesellschafterdarlehen)
Mitautor im Kommentar Privatinsolvenzrecht, Hrsg. A. Schmidt, 2. Aufl. 2021, dort: §§ 1-4 (Ziele des Insolvenzverfahrens und allgemeine Vorschriften)
Die neue gesetzliche Regelung zum elektronischen Gläubigerinformationssystem (§ 5 Abs. 5 InsO), ZVI 2021, 91
Das dingliche Wohnungsrecht am eigenen Grundstück als wirksames Immobilien-Verwertungshindernis?, mit Kristina Schulz, ZVI 2019, 291
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Schuldenregulierung im Regelinsolvenz- und Insolvenzplanverfahren, ZVI 2016, 297
Werden Renten aus privaten Altersvorsorgeverträgen von § 114 InsO erfasst?, ZVI 2013, 46
Urteilsanmerkung BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12 zur Erstreckung der vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Globalzession auch auf die nach Freigabe im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO vom Schuldner erwirtschafteten Forderungen, ZVI 2013, 228
Die Altersvorsorge des Geschäftsführers in der GmbH-Insolvenz, InsVZ 2010, 392
- Norddeutsches Insolvenzforum