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Das Team von Johlke Niethammer besteht aus vielen hervorragenden Spezialisten, die seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten.

Der hohe Anspruch an unsere Arbeit sowie die Fähigkeit, unternehmerisch zu denken und zu handeln, einen uns.

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Markus Lüdtke


Rechtsanwalt, Betriebswirt (WA)

Markus Lüdtke verfügt über langjährige Erfahrung in der Insolvenz­verwaltung von natürlichen Personen, Nachlässen und Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsfortführungen, übertragende Sanierungen und Insolvenz­plangestaltungen. Seit mehr als zehn Jahren wird er vom Amtsgericht Hamburg zum Insolvenzverwalter, Treuhänder und Gutachter bestellt. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Insolvenzrecht und kommentiert seit der Erstauflage die §§ 35-46 InsO im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht.

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Kurzvita

  • Ausbildung zum Groß- und Außenhandels­kaufmann beim Otto Versand Hamburg
  • Ausbildungs­begleitendes Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschafts­akademie Hamburg
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau
  • Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg
  • Rechtsanwalt seit 2000
  • Bestellung zum Insolvenzverwalter seit 2006

Tätigkeits­schwerpunkte

  • Insolvenzverwaltung
  • Restrukturierung

Fremdsprachen

  • Englisch
Aktuelle Veröffentlichungen

Mitautor im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, Hrsg. A. Schmidt, 10. Aufl. 2024,
dort: §§ 35-46 (Aktiv- und Passivmasse des Insolvenz­verfahrens sowie Grundlagen des Rechts der Gesellschafter­darlehen)

Mitautor im Kommentar Privat­insolvenzrecht, Hrsg. A. Schmidt, 2. Aufl. 2021, dort: §§ 1-4 (Ziele des Insolvenz­verfahrens und allgemeine Vorschriften)

Die neue gesetzliche Regelung zum elektronischen Gläubigerinformationssystem (§ 5 Abs. 5 InsO), ZVI 2021, 91

Das dingliche Wohnungsrecht am eigenen Grundstück als wirksames Immobilien-Verwertungshindernis?, mit Kristina Schulz, ZVI 2019, 291

Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Schuldenregulierung im Regelinsolvenz- und Insolvenz­planverfahren, ZVI 2016, 297

Werden Renten aus privaten Altersvorsorge­verträgen von § 114 InsO erfasst?, ZVI 2013, 46

Urteilsanmerkung BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12 zur Erstreckung der vor Insolvenz­eröffnung abgeschlossenen Globalzession auch auf die nach Freigabe im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO vom Schuldner erwirt­schafteten Forderungen, ZVI 2013, 228

Die Altersvorsorge des Geschäftsführers in der GmbH-Insolvenz, InsVZ 2010, 392

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  • Norddeutsches Insolvenzforum
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